Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HM Technik GmbH, Stand Juni 2022
- 1 Allgemeines
- Die HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg, (nachfolgend „HM Technik“ genannt) erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) Leistungen zu den im jeweiligen Angebot genannten Preisen.
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit HM Technik abgeschlossenen Verträge über die Bearbeitung von Projekten, insbesondere von Multimediaproduktionen, der Erstellung von Computeranimationen, Arbeiten im Bereich der Postproduktion und der technischen Dokumentation, und zwar bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn HM Technik der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere, Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
- Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot von HM Technik schriftlich oder mündlich annimmt. Im Falle eines mündlichen Vertragsschlusses kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung zustande.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen HM Technik und dem Auftraggeber.
- Diese AGB gelten ausschließlich für Auftraggeber, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln.
- 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Grundlage der von HM Technik zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich das von HM Technik erstellte Angebot. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von HM Technik mit seiner Unterschrift auf dem Angebot annimmt und das unterschriebene Angebot HM Technik zukommen lässt (per E-Mail, Fax oder Brief).
- Verpflichtet sich HM Technik zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung, so wird diese Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ausgearbeitet. Sie ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und von diesem mit einem schriftlichen Zustimmungsvermerk zu versehen. Ist eine Leistungsbeschreibung bereits im Angebot enthalten oder hat laut Angebot der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung zu liefern, so ist allein diese bindend für den Inhalt der Leistungen.
- Sollen die Leistungen unmittelbar aufgrund von Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers (Exposés, Drehbücher, Treatments, Zeichnungen, etc.) erbracht werden, so hat der Auftraggeber diese Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, soweit hierfür nicht ein anderer Zeitpunkt festgelegt wurde. Verzögerungen führen zur Unwirksamkeit der Terminvereinbarungen für die Fertigstellung.
- Spätere Änderungswünsche, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder die Bearbeitung von Unterlagen, die der Auftraggeber geliefert hat, müssen in jedem Fall gesondert ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. HM Technik nimmt nur Änderungen vor, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, die das Ausmaß der Änderungen, zusätzliche Kosten und den gegebenenfalls neuen Liefertermin regelt.
- Werden an HM Technik vom Auftraggeber Änderungswünsche herangetragen, so prüft HM Technik diese zunächst auf Umsetzbarkeit und unterbreitet ein Angebot für die Umsetzung. Ist eine solche nicht möglich, so legt HM Technik die Gründe hierfür dar. Vor Beginn des Prüfungsverfahrens teilt HM Technik dem Auftraggeber mit, dass sich durch die Prüfung der Änderungswünsche der Fertigstellungstermin verschieben kann. Der Auftraggeber kann HM Technik eine Frist setzen, innerhalb derer das Prüfungsverfahren abgeschlossen werden und entweder ein Angebot oder die Ablehnung von Änderungen durch HM Technik vorliegen soll.
- HM Technik behält sich grundsätzlich das Recht vor, anstelle der vereinbarten Leistungen solche zu erbringen, die der fortschreitenden technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes erreicht oder übertrifft.
- HM Technik liefert die Leistung im vertraglich vereinbarten Umfang und Format ab.
- 3 Freigabe
- Dem Auftraggeber wird vor der Drucklegung, Veröffentlichung oder Herstellung ein Vorabzug per Mail geschickt. Die vom Auftraggeber daraufhin erteilte Freigabe ist für die Produktion bindend. Für die Richtigkeit von Motiven und Inhalten übernimmt HM Technik nur Gewährleistung im Rahmen der
vom Auftraggeber erteilten Freigabe.
- 4 Audits
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Der Auftragsnehmer räumt der HM Technik GmbH das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen der HM Technik GmbH und dem Auftragsnehmer bei dem Auftragsnehmer einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit zu überprüfen; die HM Technik GmbH oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des Auftragsnehmers während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der Auftragsnehmer, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG festgestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des Arbeitnehmers.
- 5 Liefertermin
- HM Technik liefert die vereinbarten Leistungen spätestens zu den im Angebot genannten Terminen. Diese Termine sind jedoch nur bindend, sofern der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen und Informationen seinerzeit termingerecht zur Verfügung stellt und seinen Mitwirkungspflichten im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikation, etc.) sind von HM Technik nicht zu vertreten und berechtigen zu einer Terminverschiebung um die Dauer der Behinderung.
- Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers entstehen oder ihre Ursache in fehlenden oder fehlerhaften Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers haben, sind von HM Technik ebenfalls nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug. Daraus resultierender Mehraufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Prüft HM Technik die Umsetzung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 4, lehnt die Änderungen aber ab, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Dauer des Prüfungsverfahrens. Bei Einigung über Änderungen wird der ursprüngliche Fertigstellungstermin unwirksam. Beide Parteien müssen sich schriftlich auf einen neuen Termin einigen.
- 6 Nutzungsrechte
- HM Technik gewährt dem Auftraggeber an der erbrachten Gesamtleistung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, diese Leistung vertragsgemäß zu nutzen. Gesamtleistung ist stets das Endprodukt, wie z.B. die vollständige zu erstellende Filmsequenz oder die Druckvorlagedaten. Weitergehende Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber sind von HM Technik zu genehmigen.
- Sämtliche Rechte an den von HM Technik erstellten Daten (z.B. 3D-Modellen, 3D-Einzelszenen, Druckvorlagedaten, Konstruktionsdaten…), die im Laufe der Umsetzung des Projekts von HM Technik erstellt oder zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei HM Technik. Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Gesamtleistung erforderlich ist.
- HM Technik verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen, solange nicht anderweitig zu verwenden oder zu verbreiten, wie nicht der Auftraggeber selbst die Leistungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat oder ausdrücklich auf die weitere Verwendung verzichtet. HM Technik ist jedoch berechtigt, die Leistung potentiellen Kunden als Demonstration für die Tätigkeit von HM Technik vorzuführen, sofern keine separate Geheimhaltungsverpflichtung mit dem Auftraggeber vorliegt.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung hat HM Technik das Recht, die Einräumung von Nutzungsrechten für die Dauer des Verzugs zu widerrufen.
- 7 Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat die erhaltene Leistung unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und diese HM Technik anzuzeigen.
- HM Technik hat das Recht, etwaige Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen.
- Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie) stellen keinen Mangel dar.
- 8 Haftung
- HM Technik haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HM Technik nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftung von HM Technik gemäß Absatz 1 ist, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, maximal auf die Summe beschränkt, die der vertraglich vereinbarten Vergütung entspricht.
- HM Technik haftet nicht für Störungen und Ausfälle von Leistungen infolge höherer Gewalt oder von anderen durch HM Technik nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. Störungen der Telekommunikation oder von Leitungen im Internet.
- 9 Pflichten des Auftraggebers, Haftungsfreistellung
- Der Auftraggeber unterstützt HM Technik bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software.
- Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, HM Technik im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu verschaffen (z.B. Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien), so hat er diese Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. HM Technik teilt dem Auftraggeber rechtzeitig die Anforderungen an das Format mit. Wird zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung eine Konvertierung in ein anderes Format erforderlich, so trägt die Kosten hierfür der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber stellt HM Technik die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. HM Technik ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist HM Technik für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist HM Technik nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftraggebers.
- Sollten Dritte HM Technik wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich dieser, HM Technik von jeglicher Haftung freizustellen und HM Technik die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle übermittelten Leistungen unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung mitzuteilen. Die Leistungen gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn HM Technik nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.
- Erfüllt der Auftraggeber Pflichten aus Nr. 1 oder 2 ganz oder teilweise nicht, so ist HM Technik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- 10 Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarte Vergütung zu leisten. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber von der weiteren Umsetzung des Projektes oder von Teilen des Projektes Abstand nimmt.
- Die vertraglich vereinbarte Vergütung versteht sich grundsätzlich in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auslandsgeschäften sind die jeweiligen aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
- HM Technik ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- 11 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter von HM Technik abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von HM Technik festzusetzende und gegebenenfalls vom zuständigen Gericht auf seine Angemessenheit hin zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, übergebene Unterlagen, mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen Dritten nicht zugänglich zu machen, sondern nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht zur Vertragserfüllung hinzugezogene Hilfspersonen, wie z.B. freie Mitarbeiter.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- 12 Rücktrittsrecht
- Der Auftraggeber kann mit schriftlicher Zustimmung durch HM Technik vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle der Zustimmung werden neben den bereits erbrachten Leistungen 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes berechnet. - HM Technik hat das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Auftraggeber trotz mindestens zweimaliger Aufforderung unter Setzung einer Frist die von ihm zu beschaffenden Materialien, Unterlagen oder Informationen nicht liefert oder notwendige Rechte nicht verschafft, oder wenn der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug gerät.
- 13 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
- Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg, sofern eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist.
- 14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.
HMTechnik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg
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General Terms and Conditions